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Foulspiel der Versager

Foulspiel der Versager

Die Altparteien sehen sich immer weniger in der Lage, der AfD mit fairen, demokratischen Mitteln Herr zu werden — also versuchen sie es jetzt mit einem Parteiverbotsverfahren.

Die Verfassung der DDR schrieb ab 1968 den Führungsanspruch der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) fest. Da die Organe der Legislative, Exekutive und Judikative praktisch in einer Hand lagen und faktisch keine verfassungsmäßigen Beschränkungen für das Agieren der SED vorlagen, kann das politische System der DDR in praxi als eine Autokratie und Ein-Parteien-Herrschaft bezeichnet werden, auch wenn die Existenz einiger Blockparteien den Anschein einer Mehrparteiendemokratie erwecken sollte. Das zweite „D“ im Kürzel DDR bedeutete eben „Demokratische“ und nicht „Diktatorische“ — was jedoch treffender gewesen wäre.

Ein Anhänger der demokratisch gewählten Partei AfD bin ich gewiss nicht, aber ein Demokrat. Als in Bayern geborener ehemaliger SPD-Wähler stehe ich politisch nach wie vor Mitte-links. Ich bin jedoch zu der Ansicht gelangt, dass die Bürger in Ostdeutschland ein besseres politisches Gespür besitzen als die Bürger in Westdeutschland. Die in Ostdeutschland Geborenen wissen aus DDR-Zeiten, was es heißt, in einer Diktatur zu leben, die von den SED-Politikern natürlich nicht als solche benannt wurde. Die Bürger in Westdeutschland zu DDR-Zeiten wussten und wissen nicht, was es heißt, in einer Autokratie zu leben, auch wenn sie in Coronazeiten bereits erste Erfahrungen damit gemacht haben.

Während der CoronapLandemie waren es insbesondere die AfD und Frau Wagenknecht, die auf die grundgesetzwidrigen Maßnahmen des Parteienkartells Union, SPD, FDP und Grüne aufmerksam gemacht hatten. Bei dem Jahrhundertverbrechen „Corona“, bei dieser Coronadiktatur hörte man komischerweise keine Schreie nach einem Verbot der das Grundgesetz brechenden Parteien. Die Entscheider in Coronazeiten und ihre Parteien haben zweifelsfrei gegen mehrere Paragrafen des Grundgesetzes (GG) — unsere Ersatzverfassung — verstoßen. Möglich wurde dies durch eine willkürliche und fadenscheinige Veränderung des Infektionsschutzgesetzes.

Zu nennen wären hier beispielsweise Artikel 1 GG, Würde: Die Würde der Ungeimpften wurde in Form unbeschreiblicher Hetze angetastet, wie sie seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland ihresgleichen sucht; weiterhin Verstoß gegen Artikel 2, Unversehrtheit des Körpers, zum Beispiel durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Coronatests und dergleichen; Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes, der das Recht auf freie Berufswahl und Arbeitsplatzwahl garantiert, die beispielsweise für ungeimpfte Krankenschwestern etwa nicht mehr gegeben war; Verstoß gegen Artikel 8, Versammlungsfreiheit, in Form von weitreichenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und damit Einschränkung der Veranstaltung von und Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen und vieles mehr.

Das Verfassungsgericht winkte die sinnlosen und unverhältnismäßigen Maßnahmen unter anderem unter Bezugnahme auf Informationen und Berichte des Robert Koch-Instituts (RKI) durch. Die Offenlegung der „RKI-Files“ zeigt jedoch, dass die Entscheidungen der Corona-Protagonisten auf rein politischer Willkür basierten und nicht dem gesundheitlichen Schutz der Bürger dienten — ganz im Gegenteil! Eine Gewaltenteilung war nicht mehr gegeben. Diktatorische Verhältnisse wie in der DDR eben.

Und jetzt kommen ausgerechnet Angehörige der Parteien, die seinerzeit an dieser Diktatur maßgeblich beteiligt waren, und wollen eine in drei Bundesländern von rund 30 Prozent gewählte demokratische Partei verbieten, die in Coronazeiten so etwas wie Wahrheit gesprochen und auf die im Grundgesetz verankerten Rechte gepocht hatte? Solange diese „Verfechter der Demokratie“ des Parteienkartells vor einem seriösen Ausschuss für Aufarbeitung nicht Rede und Antwort stehen bezüglich ihres antidemokratischen Verhaltens, sollten sie das Wort Demokratie nicht mehr in den Mund nehmen dürfen. Schon gar nicht dürfen sie Demonstrationen gegen rechts anzetteln und die in Coronazeiten demokratisch agierende Partei AfD verbieten wollen.

Wo waren eigentlich der Verfassungsschutz und das Bundesverfassungsgericht, als genau die, welche sie jetzt anrufen, die Verfassung mit Füßen getreten haben?

Eine demokratische „Verfassung“ haben wir erst dann, wenn alle Bürger Anteil an der Regierung haben. 30 Prozent der Wähler in Thüringen, Sachsen und Brandenburg haben die AfD gewählt. Sollte tatsächlich Wahlbetrug vorliegen, wie manche behaupten, wäre der Stimmenanteil der AfD noch größer. Würden die anderen Parteien demokratisch handeln, würden sie beispielsweise in Thüringen das Mandat der Bürger ernst nehmen und eine Koalition mit der dort stärksten Partei, der AfD, zumindest in Erwägung ziehen. Tun sie aber nicht! Ein zutiefst antidemokratisches Verhalten!

Manche Propagandaorgane der Regierung kritisieren gar die Wähler in Ostdeutschland in einer mehr als ungebührlichen Weise: Die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten hat in einem ZDF-Kommentar zu dem Ergebnis der Thüringenwahl 2024 eine Verbindung zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und sechs Millionen ermordeter Juden im Dritten Reich hergestellt, um Stimmung gegen Björn Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen. Wörtlich sagte Frau Schausten:

„Am 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen. Deutschland überzog die ganze Welt mit Leid und Tod, ermordete sechs Millionen Juden. Am 1. September 2024 — auf den Tag 85 Jahre danach — wird im deutschen Bundesland Thüringen eine Partei stärkste politische Kraft, die laut Verfassungsschutz erwiesen rechtsextremistisch ist, mit einem Kandidaten an der Spitze, der wie ein Faschist redet und auch so genannt werden darf. Das ist schwer erträglich und macht diesen 1. September zu einer politischen Wegmarke und einer Mahnung an die Nachgeborenen. Mehr als 30 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Thüringen und in Sachsen haben rechtsextrem gewählt. Zum allergrößten Teil sind das keine Neonazis, aber — und das ist nicht weniger erschütternd — es ist ihnen egal, rechtsextrem zu wählen.“

Frau Schausten, die Wähler haben nicht „rechtsextrem“ gewählt, sondern der Ampel-Regierung in Berlin eine Abfuhr erteilt, die die Existenzgrundlage der Bürger teils durch Unfähigkeit, teils durch Vorsatz erheblich bedroht. Die Bürger in Ostdeutschland wissen aus Erfahrung, wann und wo der Fisch zu stinken anfängt: am Kopf, in Berlin, und das, seitdem die Hampel ihr Unwesen, das sie regieren nennen, treiben. Zudem ist die Einstufung einer Partei durch den Verfassungsschutz als rechtsextrem, welche die bestehende Politik der etablierten Parteien zu Recht kritisiert, in meinen Augen in keiner Weise gerechtfertigt. Noch dazu ist das entscheidende Aufsichtsorgan des Verfassungsschutzes das Parlament, das sich mehrheitlich aus dem „Parteienkartell“ Union, SPD, Grüne und FDP zusammensetzt und dem die AfD aufgrund zunehmender Beliebtheit die Stimmen wegnimmt.

Aber egal, wie man das auch sehen mag: Ihr Nazi-Vergleich ist eine bodenlose Ungeheuerlichkeit, für den Sie — demokratisches Verständnis vorausgesetzt — Ihren Platz räumen sollten.

Die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien, Frau Schausten, ist es nicht, eine Partei zu unterstützen oder gegen eine andere zu opponieren, sondern neutral und objektiv über die Machenschaften dieser Parteien zu berichten. Dass Sie vom Rechtsanwalt Markus Haintz wegen Volksverhetzung angeklagt wurden, ist folgerichtig. Sie würden nach § 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) vermutlich auch verurteilt werden, wenn wir einen Rechtsstaat hätten — den wir leider nicht wirklich haben —, zumal die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden in der Regel das zu machen hat, was das Justizministerium ihr vorschreibt. Schande über Sie, Frau Schausten, mit diesem Kommentar! Ich hoffe, Herr Haintz hat Erfolg mit seiner Klage, auch wenn ich es nicht glaube. Und noch eines, Frau Schausten: Wer hier der „Faschist“ ist, der andere Meinungen nicht gelten lässt, liegt klar auf der Hand. Mehr hierzu von Markus Haintz auf X, inklusive des Fernsehkommentars.

Storymakers schrieb zu diesem Thema:

„Beim gesichert nicht reformierbaren ARD und ZDF ist man sichtlich und hörbar verärgert darüber, dass die hauseigene Hetzkampagne im Gleichschritt mit Correctiv völlig wirkungslos verpufft ist. Sie schlagen wild um sich wie Dreijährige in der Trotzphase.“

Mehr dazu siehe hier.

Die AfD ebenso wie Frau Wagenknecht lagen in Coronazeiten nicht falsch mit ihrer Einschätzung bezüglich des antidemokratischen Verhaltens und der Verbreitung von Falschinformationen der Politiker des Parteienkartells.

Nachfolgend einige Beispiele:

Bezüglich der heute verifizierten Feststellung des Mediziners Professor Bertram Häussler Ende August 2021 beispielsweise, dass 80 Prozent der gezählten Coronatoten wohl nicht an Corona gestorben seien, sagte die AfD, dass sie schon immer gesagt hätte, die Zahlen des RKI seien nicht richtig — was schon damals für Menschen mit offenen Augen und Ohren klar war. Hier ein Tweet der AfD Nordrhein-Westfalen:

„80 Prozent der COVID-Toten in der Statistik des RKI haben eine natürliche Todesursache, stellt Professor Dr. Bertram fest.“ (…) „Wir sagen: Die Regierung hat im Zusammenhang mit Corona zu 100 Prozent versagt und schränkt Freiheitsrechte ohne Not ein!“

Richtig — und heute zweifelsfrei bestätigt.

Eine Gruppe von 17 EU-Abgeordneten versammelte sich am 20. Oktober 2021 im EU-Parlament und prangerte die Rechtsbrüche und Verletzungen der freiheitlichen Grundordnung an. Abgeordnete des Europäischen Parlaments (MEPs) wie Christine Anderson (Deutschland, AfD), Francesca Donato (Italien, NI), Ivan Vilibor Sinčić (Kroatien, NI) und Cristian Terheş (Rumänien, ECR) nahmen eine eindeutige Stellung gegen den immer größer werdenden Druck in Hinblick auf Impfung und digitale Nachweise ein. Die deutsche Politikerin Christine Anderson richtete sich mit einem klaren Statement gegen den staatlich verordneten Impfzwang mit einer unmissverständlichen Botschaft:

„Entscheiden Sie sich, sich nicht impfen zu lassen!“

Danke hierfür, Frau Anderson, wahrscheinlich haben Sie mit diesem Aufruf einigen Menschen das Leben gerettet.

In ihrer beeindruckenden Rede forderte sie die Menschen zudem auf, Absichten der Regierungen zu hinterfragen. Am 28. Oktober 2021 sagte Christine Anderson:

„Ihr könnt mich ins Gefängnis werfen, aber ihr werdet mich nicht dazu bringen, mich impfen zu lassen, solange ich das nicht will.“

Nachfolgend der Text einer Ansprache von Christine Anderson Ende 2021, mit der sie auf einen SOS-Ruf aus Australien antwortete:

„Diese Nachricht geht an alle Bürger Australiens. Mein Name ist Christine Anderson. Ich bin Mitglied des EU-Parlaments, und ich antworte auf Ihren SOS-Ruf. Ich werde nichts unversucht lassen, um es in die Welt hinauszutragen, dass Ihre einst freie und liberale Demokratie in ein totalitäres Regime verwandelt wurde, welches die Menschenrechte, die bürgerlichen Freiheiten und die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt. Ich lege all jenen auf der ganzen Welt, die immer noch glauben, dass ihre Regierung bestmöglich um ihr Wohl bemüht ist, dringend ans Herz: Niemals in der Geschichte waren die Menschen, die andere zum Gehorsam zwingen, in den Reihen der Guten zu finden. Tyrannen haben immer schon vorgegeben, dass sie um das Wohl der Menschheit bemüht seien.

Fällt es Ihnen wirklich nicht auf, dass diese ‚Impfstoffe‘ Sie nicht vor COVID schützen? Sie schützen Sie lediglich vor staatlicher Unterdrückung — noch. Unterliegen Sie aber keine Sekunde dem Irrglauben, dass sich dies morgen nicht ändern wird.

Ich bin Deutsche, und wir haben unsere Großeltern gefragt, wie es dazu kam, dass sie einst schweigend zusahen, wie ein schreckliches, totalitäres Regime eingeführt wurde. Jeder hätte es wissen müssen. Man hätte nur die Augen öffnen und hinschauen müssen. Die große Mehrheit hat es aber vorgezogen, dies nicht zu tun.

Was werden Sie einmal Ihren Enkelkindern sagen? Werden Sie ihnen sagen, dass Sie es nicht gewusst hätten? Werden Sie ihnen sagen, Sie hätten nur Befehle befolgt?

Sie müssen das endlich begreifen. Es geht nicht darum, die vierte Welle zu brechen. Es geht einzig und allein darum, Menschen zu brechen.

Australien benötigt keine No-COVID-Strategie, sondern eine Anti-Unterdrückungs-Strategie. Deshalb unterstütze ich euren Kampf für Frieden und Demokratie.

Wir müssen unsere Regierungen davon abhalten, unsere freien und demokratischen Gesellschaften in totalitäre Regime zu verwandeln.

Wir müssen es jetzt tun. Wir müssen jetzt aufstehen.

Es ist 5 vor 12, und wenn wir jetzt nicht hinsehen, weil es bequemer ist, das den anderen zu überlassen, dann denkt daran: Wir müssen unsere eigenen Befindlichkeiten jetzt hintanstellen und an unsere Kinder und alle zukünftigen Generationen denken, denn wir haben die Pflicht, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um ihnen den Weg für ein lebenswertes Dasein in Demokratie und Freiheit zu ebnen und gegebenenfalls auch dafür zu kämpfen. Spätestens jetzt sollten wir unsere Lehren aus der Geschichte gezogen haben!“

Gefunden am 31. Dezember 2021 und zweifelsohne richtig. Danke, Frau Anderson, für Ihren Mut und Ihre Hinweise auf das antidemokratische Verhalten angeblicher Demokraten in diesen diktatorischen Zeiten.

Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd, wie die Indianer sagen, weil in einer „Demokratie“ der von Antidemokraten angerufene Verfassungsschutz ihn verfolgen könnte. Die AfD weiß das.

Auslöser des Anlaufs von Antidemokraten, die AfD verbieten zu wollen

Eine Gruppe von mindestens 37 Bundestagsabgeordneten plant, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Der Antrag wird von einzelnen Abgeordneten aus SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt. Sie fordern unter anderem den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD. Eine Partei kann laut Artikel 21 Grundgesetz nur verboten werden, wenn sie die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ beeinträchtigen oder beseitigen will.

So viel schon mal vorweg:

Es geht bei diesem Vorstoß angeblicher Demokraten in keiner Weise um verfassungsfeindliches Verhalten der AfD, sondern um die enorme Zunahme an Wählerstimmen für diese Partei, Stimmen, welche die anderen Parteien teils aufgrund von Unfähigkeit und teils wegen antidemokratischen Verhaltens — wie es beispielsweise die Bundesinnenministerin Nancy Faeser in meinen Augen an den Tag legt — verloren haben.

Wen verwundert es, dass Parteien wie die AfD mit circa 30 Prozent und die BSW, die auf Anhieb einen zweistelligen Prozentsatz in drei ostdeutschen Bundesländern verzeichnen konnte, so stark an Beliebtheit gewonnen haben? Einer der Gründe dürfte wohl sein, dass sie in Coronazeiten nicht gelogen haben, dass sich die Balken biegen, wie es die anderen Parteien taten. Da haben sich Politiker wie Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) eben verschätzt, wenn sie meinen, Wahrheit sei in der Politik nicht gefragt. Solange man das Volk dumm halten kann, mag ja ein politisches Lügenkonzept der „Volksvertreter“ funktionieren. Wehe aber den Lügnern, wenn die Lügen durchsickern! Wahrscheinlich brauchen dann sie ein schnelles Pferd, sofern es noch einen Rest an Rechtsstaat geben sollte. Ob sich Herr Lauterbach schon auf dem Pferdemarkt umsieht?

Im Thüringer Parlament in Erfurt sorgte die AfD für tumultartige Ereignisse, als ihr 73-jähriger Abgeordneter Jürgen Treutler traditionsgemäß als ältestes Mitglied des Landtags am 26. September die erste Sitzung nach der Wahl leiten durfte. Dabei weigerte sich der „Alterspräsident“, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen. Treutler ignorierte wiederholt Anträge, die Beschlussfähigkeit des Parlaments festzustellen. Das ist nicht korrekt. Die Fraktion der CDU wehrte sich dagegen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Erfolg und konnte zwei Tage später in der fortgesetzten Sitzung ihren Kandidaten Thadäus König zum neuen Landtagspräsidenten wählen. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Andreas Bühl, kritisierte Treutler scharf: „Was Sie hier betreiben, ist Machtergreifung.“

Interessantes Vokabular, Herr Bühl. Was Ihre Partei in Coronazeiten unter Angelika Merkel in der Großen Koalition (CDU und SPD) veranstaltete, war Diktatur. Und da regen Sie sich wegen Nichteinhaltung irgendwelcher Verfahrensregeln auf, die die CDU als lediglich zweitstärkste Partei eventuell ein paar Tage später an die Macht kommen lässt?

Die SPD-Abgeordnete Cornelia Klisch ließ verlauten, durch die Verzögerungstaktik des Alterspräsidenten sei es dem Landtag bislang nicht möglich gewesen, sich nach der Wahl vor vier Wochen ordnungsgemäß zu konstituieren, und dass Treutler kein Recht habe, diesen Prozess zu verhindern. „Wir möchten Parlament werden“, sagte Frau Klisch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Nein, das durfte der Alterspräsident Treutler tatsächlich nicht. Aber was sind schon kleine Vergehen bei Verfahrensweisen, die eine schnelle „Machtergreifung“ — um die Worte von Herrn Bühl zu verwenden — etwas verzögern, im Vergleich zum Jahrhundertverbrechen der Coronalüge mit all ihren schrecklichen Folgen, Frau Klisch, an denen Ihre Partei sowie die anderen angeblich „demokratischen“ Parteien maßgeblich beteiligt waren?

„Die AfD greift unsere Demokratie von innen aus an“, so der geschäftsführende Innenminister Thüringens und SPD-Abgeordnete Georg Maier. Was meinen Sie mit „unsere Demokratie“, Herr Maier? Dass der Wählerwunsch in Thüringen nicht respektiert, die stärkste Partei nicht an der Regierung beteiligt und damit jeder dritte Wähler in Thüringen abgewatscht wird? Verstehen Sie das unter Demokratie? Und noch etwas: Ihre „Demokratie“ ist nicht meine Demokratie, in der die gewählten Vertreter das Volk vertreten würden, was sie aber definitiv nicht tun, wie insbesondere die letzten vier Jahre gezeigt haben.

Kurz und gut: Die Debatte um ein Verbot der AfD ist insbesondere bei den Grünen, Linken und der SPD neu entfacht worden. Sind das nicht die Parteien — mit Ausnahme der SPD in Brandenburg, die komischerweise bis kurz vor Ende des Wahlkampfes hinten lag —, die bei den letzten Wahlen enorme Stimmverluste hinnehmen mussten? Zufälle gibt es!

Nun, natürlich sind unter den 37 Abgeordneten, die einen Antrag auf ein Verbotsverfahren der AfD stellen wollen, auch ein paar Herrschaften aus der Union. Georg Maier verlor keine Zeit und postete bereits am Tag des Eklats auf der Internet-Plattform X:

„Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die AfD aggressiv-kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht. Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind.“

Auch ein paar Abgeordnete der CDU sehen eine gewisse Berechtigung an einem eventuellen Verbot der AfD. Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter hält eine sensible Diskussion über den Umgang mit einer Partei für nötig, „die versucht hat, letzte Woche den Thüringer Landtag in Geiselhaft zu nehmen“, sagte er bei WELT TV. Daher begrüße er die Initiative.

Schauen wir mal, ob das Bundesverfassungsgericht — es soll ja gewährleisten, „dass ein unabhängiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheidet“ — sich diesen Schuh anzieht, sollten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht das Parteiverbot der AfD beantragen; die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sind ziemlich hoch. Überdies sollte das Bundesverfassungsgericht eigentlich aus seinen fragwürdigen Entscheidungen in den antidemokratischen Coronazeiten seine Lehren ziehen. Damals war das Verfassungsgericht der letzte Rettungsanker der Verfolgten, die jedoch von ihm im Stich gelassen wurden. Will das Gericht die „Minderheit“ der 20 Prozent AfD-Wähler wie damals die Minderheit der Ungeimpften im Regen stehen lassen?

Die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie mehrere AfD-Jugendorganisationen werden vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Auf Bundesebene gilt die AfD bislang als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Selbstverständlich wehrte sich die AfD gegen diese Einstufung, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten „Flügel“ sowie die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt, und schlug den Rechtsweg ein. In erster Instanz gab das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz im März 2022 nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung recht. Es sah ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD als gegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) durfte die Alternative für Deutschland (AfD) weiterhin als sogenannten Verdachtsfall einstufen.

Die AfD ging in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies das Anliegen der AfD im Mai 2024 zurück und bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Es sah genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richten würden. In der AfD würden „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet“. Eine solche Abwertung sei laut dem Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“. Daher sei das Vorgehen des Inlandsgeheimdienstes in Ordnung. Der Verfassungsschutz darf demnach weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der AfD einsetzen. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten — sogenannte V-Leute — aus der jeweiligen Szene.

Möglicherweise ist das in Ordnung. Jedoch messen diese Verfassungsorgane in meinen Augen mit zweierlei Maß.

Waren Parolen wie „Pandemie der Ungeimpften“ oder „Tyrannei der Ungeimpften“ nicht auch eine „unzulässige Diskriminierung“ laut dem Grundgesetz? Es wäre für die Aufrechterhaltung der „Demokratie“ in Coronazeiten dringend nötig gewesen, die Entscheider, die sich bei diesem Jahrhundertverbrechen als echte Verfassungsfeinde erwiesen, durch Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht unter die Lupe zu nehmen.

Diese damals an den Tag gelegten Verhaltensweisen und politisch, nicht gesundheitlich, motivierten Entscheidungen hatten „rechtsextremen“ Charakter, wie er in Deutschland in seinen düstersten Zeiten — und das ist noch nicht allzu lange her — präsent war. Das, was die AfD betreibt, was in dem einen oder anderen Fall nicht korrekt sein mag, ist dagegen Kinderfasching!

Wie dem auch sei, jedenfalls steht wieder einmal das Verbot der AfD zur Debatte. SPD-Chef Lars Klingbeil schlug zunächst diesbezüglich relativ verhaltene Worte an. Seiner Meinung nach sind jetzt erst einmal die Experten am Zug. Die Bewertung sei keine politische (?!), sondern erst mal eine juristische, sagte Klingbeil in einem Video-Interview der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist jetzt Aufgabe der Expertinnen und Experten des Verfassungsschutzes beispielsweise, die ja Material sichten, die es sammeln.“ Wenn diese Experten zu dem Schluss kämen, dass die AfD den Staat und das Zusammenleben in Deutschland gefährde, „dann müssen wir politisch aktiv werden“.

Sehen Sie, Herr Klingbeil, deswegen werde ich als echter Demokrat politisch aktiv, weil ich die antidemokratischen Machenschaften des Parteienkartells, dem auch Ihre Partei angehört, satthabe! Klingbeil meinte zudem, er sehe seine Aufgabe als politischer Akteur weiterhin darin, den politischen Kampf gegen die AfD zu führen. Der Brandenburger SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke habe gezeigt, dass die AfD besiegt werden kann — mit Kampfesmut, einer klaren Haltung und guter Kommunikation. „Also, es geht. Das ist die Lehre auch aus Brandenburg.“ Warten wir die Wahlergebnisse der hoffentlich vorgezogenen Bundestagswahlen ab, Herr Klingbeil.

Den Wahlergebnissen zufolge haben die antidemokratischen Demonstrationen gegen rechts den „demokratischen Kräften“ nichts gebracht. Jetzt wird die Verbotskeule geschwungen, um einem großen Teil der Wähler wieder den „richtigen“ Weg zu weisen. Gutes, ehrliches Regieren und echte Volksvertretung wären angebracht, anstatt gegen Widersacher in unangemessener Form vorzugehen. Ein Akt der aus Unfähigkeit entstandenen Verzweiflung, würde ich sagen!

Der Präsident des Landesverfassungsschutzes Thüringen, Stephan Kramer, warnte nach dem Eklat im Thüringer Landtag vor weiteren Angriffen der AfD auf demokratische Institutionen. Er bezeichnete das Vorgehen der AfD als „Staatszersetzung“ und mahnte, dies sei erst der Anfang. Möglicherweise haben Aussagen wie diese eine Gruppe von 37 Abgeordneten ermutigt, eventuell einen fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag einzureichen, um ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht anzustoßen. Diese Initiatoren werfen der AfD vor, die demokratische Grundordnung nicht nur zu missachten, sondern sie aktiv zu bekämpfen. Diese Voraussetzung muss gegeben sein, damit nach Artikel 21 Grundgesetz das Verbot einer Partei durchgesetzt werden kann. Ohne den Nachweis dieser „kämpferisch-aggressiven Haltung“ gegenüber dem demokratischen System geht gar nichts laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1956.

Die potenziellen Antragsteller sehen im Verhalten der AfD etliche Verstöße gegen die Menschenwürde, insbesondere durch ihre Forderung nach Remigration und abwertende Äußerungen gegenüber Migranten und Minderheiten. Sollte das Bundesverfassungsgericht das ebenso sehen, könnte die AfD verboten oder zumindest von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.

Auch wenn ich mich wiederhole: Das, was eure Parteien sich in Coronazeiten geleistet haben, ist um ein Vielfaches schlimmer! Da habt ihr ohne Ende gelogen und seid aggressiv-kämpferisch gegen Ungeimpfte und Andersdenkende vorgegangen. Diese Tatbestände sollten dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt und von ihm verurteilt werden in einem Staat mit angeblich freiheitlich-demokratischer Grundordnung!

Kritik am geplanten Verbotsverfahren

Es gab jedoch auch Kritiker aus den eigenen Reihen, die argumentierten, es sei schwierig, der AfD diese „aggressiv-kämpferische“ Haltung nachzuweisen, und dass ein Scheitern des Verfahrens der AfD einen erheblichen PR-Erfolg bescheren könnte.

So sehe ich das auch. Außerdem würden circa 20 Prozent der deutschen Wähler mit einem solchen Parteiverbot vor den Kopf geschlagen werden. Was glauben diese Initiatoren, was bei einem erfolgreichen Verbot der AfD los wäre? Kaum einer der mündigen und dann betrogenen Wähler wird diesen Antragstellern und anderen „demokratischen Kräften“ mehr glauben, dass sie den Willen des Volkes ernst nehmen. Die ohnehin angeschlagene und nur noch in Bruchstücken vorhandene Demokratie wäre endgültig erledigt.

Jede Politik ist schlecht, die unter Vorspiegelung demokratischen Verhaltens antidemokratisch vorgeht. Ehrlichkeit ist die beste Politik. Daran und an Fähigkeit mangelt es meines Erachtens den etablierten Parteien. Lügen haben kurze Beine, wie die Aufdeckung des Coronabetrugs zeigt.

Bundeswirtschaftsminister und Vizepräsident Robert Habeck betonte, dass ein Verbot nur auf Basis klarer Beweise eingeleitet werden könne.

Die Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, Gesine Schwan, warnte, ein solches Verfahren könnte mehr Schaden anrichten, indem es die AfD in die Märtyrerrolle dränge und potenziell weitere Wähler in ihre Reihen treibe. Schwan befürchtet, dass Bürger, die ohnehin wenig Vertrauen in die pluralistische Demokratie haben, sich durch ein Verbot nur weiter von den etablierten Parteien entfremden könnten.

So ist es!

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mahnte die Risiken eines solchen Verfahrens an. Sollte es scheitern, würde die AfD gestärkt aus dem Prozess hervorgehen, was eine noch größere Bedrohung für die Demokratie darstellen könnte.

Laut einer Civey-Umfrage halten 60 Prozent der Deutschen — zu denen auch ich gehöre — ein Parteiverbotsverfahren für falsch. Es scheint sich bei den Teilnehmern dieser Umfrage nicht nur um AfD-Wähler zu handeln, sondern um Menschen mit demokratischem Verständnis. Aber wen interessieren schon die Demokratie und die Wähler — oder, Frau Baerbock?

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Fazit

Ein Parteiverbot wurde zweimal in der Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt: 1952 bei der Sozialistischen Reichspartei, einer Nachfolgepartei der NSDAP, sowie 1956 bei der KPD, der Kommunistischen Partei Deutschlands. Der letzte Vorstoß in diese Richtung war der erfolglose Versuch Anfang des 21. Jahrhunderts, als die NPD verboten werden sollte. Nach zwei Anläufen eines NPD-Verbotsverfahrens meinte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, dass die NPD damals zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolgte, es aber an „konkreten Anhaltspunkten von Gewicht“ mangelte. Im Klartext: Die NPD war zu bedeutungslos, um die Demokratie gefährden zu können, und durfte bleiben.

Nach momentanem Stand der Dinge würde fast jeder fünfte deutsche Wähler die AfD wählen. Die AfD wäre dann zweitstärkste Kraft in Deutschland und damit eine Partei „von Gewicht“.

Verbietet das Bundesverfassungsgericht im Falle eines Antrags die AfD, würden 20 Prozent der Wähler geohrfeigt werden. Höchst undemokratisch! Dessen sollte sich das Bundesverfassungsgericht bewusst sein.

Sollte es zu einem Verbotsverfahren kommen und die AfD wird nicht verboten — wovon ich ausgehe —, wird es dieser Partei nach meiner Einschätzung einen Zuwachs an Stimmen bringen. Ich bin kein Wähler der AfD, aber ich würde ihr dennoch den Zuwachs gönnen, zumal ihre Wähler nicht „rechtsextremistisch“ gewählt, sondern Unfähigkeit abgewählt haben. Die Grünen, die ich früher blauäugig ein paar Mal gewählt habe — sorry dafür —, würden möglicherweise noch mehr Stimmen verlieren, was ich ihnen auch gönne. Sie sind meines Erachtens die Hauptschuldigen an der wirtschaftlichen Zerstörung und gesellschaftlichen Zersetzung Deutschlands.

Das Bruttoinlandsprodukt schrumpft nach Einschätzung der Wirtschaftsinstitute in ihrem Herbstgutachten 2024 zum zweiten Mal in Folge. Danke, Herr Habeck. Danke, Frau Baerbock. Auf die allgemein schlechte Wirtschaftslage können diese beiden „Auftragskiller der deutschen Industrie“, wie der Volkswirtschaftsprofessor Christian Kreiß sie bezeichnet hat, nicht verweisen. Die anderen Länder der EU und die Industrieländer der G7 haben kein Minus zu verzeichnen. Also ist diese Flaute hausgemacht und auf die unsägliche Unfähigkeit der Zerstörer zurückzuführen — es sei denn, diese Zerstörung ist gewollt: Dann haben die Protagonisten ihren Auftrag erfüllt und einen Meineid geschworen.


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